Verkehrszeichen: Hinweise

Verkehrszeichen: Hinweise

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Masse und Ausführung von Tafelzeichen, vergleiche Anlage 7 der WSTVO.


Kreuzende Hochspannungsleitung


Höchstzahl der Fahrzeuge, die im Winterhafen stillliegen dürfen.


Hinweis auf nicht frei fahrende Fähre


Freifahrende Fähre


Erlaubnis zum Stillliegen (Ankern, Festmachen am Ufer) od. Erlaubnis zum Landen auf der Seite, auf der das Zeichen  steht.


Grösste Breite des Liegeplatzes in Metern


Erlaubnis zum Stillliegen auf der Wasserfläche, die durch die zwei in Metern angegebenen Entfernungen, gemessen vom Zeichen begrenzt wird


Erlaubnis oder Empfehlung zum Ankern auf der Seite, auf der das Zeichen  steht


Nicht frei fahrende Fähre (kann Zusatztafel haben für Entfernungsangabe (z.B. 1500m).


Hinweis auf Telefon


Hinweis auf Wendeplatz


Ende eines Verbots oder Gebots, das nur in eine Fahrtrichtung gilt oder Ende einer Beschränkung


Die benutzte Wasserstrasse trifft auf eine Nebenwasserstrasse


Die benutzte Wasserstrasse trifft auf eine Nebenwasserstrasse


Die benutzte Wasserstrasse trifft auf eine Hauptwasserstrasse


Liegeplatz für das Beladen von Landfahrzeugen


Fläche zwischen Pfeilen (gegenüberstehend): Stillliegen erlaubt


Fahrerlaubnis für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb


Allgemeine Fahrerlaubnis für Sport u. Vergnügungsfahrzeuge


Wasserski erlaubt


Segeln erlaubt


Ruderboote erlaubt


Windbretter erlaubt


Fahrerlaubnis für Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit


Slippen erlaubt für Kleinfahrzeuge


Hinweis auf nautische Informationen auf Kanal 11


Genehmigte Zone zur Nutzung mit Waterbikes


Hinweis auf Trinkwasserzapfstelle


Empfehlung in der Richtung des Pfeils oder in Richtung vom festen weissen Licht zum Taktlicht (Gleichtaktlicht) zu fahren


Erlaubnis in das in Pfeilrichtung gelegene Hafenbecken einzufahren


Empfohlene Durchfahrt (rechts mit grünen Flaggen signalisiert)


Empfohlene Durchfahrt im angezeigten Bereich zwischen den grünen Seiten der Tafeln.


Erlaubnis oder Empfehlung zum Ankern auf der Seite, auf der das Zeichen steht


Höchstzahl der Fahrzeuge, die nebeneinander stillliegen dürfen.


Liegestelle für Fahrzeuge der Schubschifffahrt, die keine blauen Lichter bzw. keine blauen Kegel führen müssen.


Liegestelle für Fahrzeuge der Schubschifffahrt, die blaues Licht oder blaue Kegel führen müssen. Gilt für ein, zwei und drei blaue Kegel oder Lichter (im weissen Kegel abgebildet)


Liegestelle für andere Fahrzeuge als Fahrzeuge der Schubschifffahrt, die keine blauen Lichter bzw. keine blauen Kegel führen müssen.


Liegestelle für andere Fahrzeuge als Fahrzeuge der Schubschifffahrt, die ein, zwei oder drei  blaue Lichter oder blaue Kegel führen müssen  (im weissen Kegel abgebildet).


Liegestelle für alle Fahrzeuge, die keine blauen Lichter bzw. keine blauen Kegel führen müssen


Liegestelle für alle Fahrzeuge, die  blaues Licht oder blaue Kegel führen müssen. Gilt für 1, 2 oder 3 Kegel oder Lichter. Anzahl in der Raute abgebildet.


Hinweis auf Landstromanschluss


Winterhafen


Verwendung von Ankerpfählen erlaubt.


Winterschutzhafen


Höchstzahl der FZ, die stillliegen dürfen.
Höchstzahl der FZ, die nebeneinander stillliegen dürfen.
Höchstzahl der Reihen von nebeneinander stillliegen FZ.


Treppelweg


Ende des Treppelwegs


Radfahren erlaubt (Treppelweg)


Rollschuhfahren bzw. Inline-Skaten erlaubt (Treppelweg)


Treppelweg vorübergehend gesperrt.


Achtung Fußgänger