Masse und Ausführung von Tafelzeichen, vergleiche Anlage 7 der WSTVO.
![]() Kreuzende Hochspannungsleitung |
![]() Höchstzahl der Fahrzeuge, die im Winterhafen stillliegen dürfen. |
![]() Hinweis auf nicht frei fahrende Fähre |
![]() Freifahrende Fähre |
![]() Erlaubnis zum Stillliegen (Ankern, Festmachen am Ufer) od. Erlaubnis zum Landen auf der Seite, auf der das Zeichen steht. |
![]() Grösste Breite des Liegeplatzes in Metern |
![]() Erlaubnis zum Stillliegen auf der Wasserfläche, die durch die zwei in Metern angegebenen Entfernungen, gemessen vom Zeichen begrenzt wird |
![]() Erlaubnis oder Empfehlung zum Ankern auf der Seite, auf der das Zeichen steht |
![]() Nicht frei fahrende Fähre (kann Zusatztafel haben für Entfernungsangabe (z.B. 1500m). |
![]() Hinweis auf Telefon |
![]() Hinweis auf Wendeplatz |
![]() Ende eines Verbots oder Gebots, das nur in eine Fahrtrichtung gilt oder Ende einer Beschränkung |
![]() Die benutzte Wasserstrasse trifft auf eine Nebenwasserstrasse |
![]() Die benutzte Wasserstrasse trifft auf eine Nebenwasserstrasse |
![]() Die benutzte Wasserstrasse trifft auf eine Hauptwasserstrasse |
![]() Liegeplatz für das Beladen von Landfahrzeugen |
![]() Fläche zwischen Pfeilen (gegenüberstehend): Stillliegen erlaubt |
![]() Fahrerlaubnis für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb |
![]() Allgemeine Fahrerlaubnis für Sport u. Vergnügungsfahrzeuge |
![]() Wasserski erlaubt |
![]() Segeln erlaubt |
![]() Ruderboote erlaubt |
![]() Windbretter erlaubt |
![]() Fahrerlaubnis für Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit |
![]() Slippen erlaubt für Kleinfahrzeuge |
![]() Hinweis auf nautische Informationen auf Kanal 11 |
![]() Genehmigte Zone zur Nutzung mit Waterbikes |
![]() Hinweis auf Trinkwasserzapfstelle |
![]() Empfehlung in der Richtung des Pfeils oder in Richtung vom festen weissen Licht zum Taktlicht (Gleichtaktlicht) zu fahren |
![]() Erlaubnis in das in Pfeilrichtung gelegene Hafenbecken einzufahren |
![]() Empfohlene Durchfahrt (rechts mit grünen Flaggen signalisiert) |
![]() Empfohlene Durchfahrt im angezeigten Bereich zwischen den grünen Seiten der Tafeln. |
![]() Erlaubnis oder Empfehlung zum Ankern auf der Seite, auf der das Zeichen steht |
![]() Höchstzahl der Fahrzeuge, die nebeneinander stillliegen dürfen. |
![]() Liegestelle für Fahrzeuge der Schubschifffahrt, die keine blauen Lichter bzw. keine blauen Kegel führen müssen. |
![]() Liegestelle für Fahrzeuge der Schubschifffahrt, die blaues Licht oder blaue Kegel führen müssen. Gilt für ein, zwei und drei blaue Kegel oder Lichter (im weissen Kegel abgebildet) |
![]() Liegestelle für andere Fahrzeuge als Fahrzeuge der Schubschifffahrt, die keine blauen Lichter bzw. keine blauen Kegel führen müssen. |
![]() Liegestelle für andere Fahrzeuge als Fahrzeuge der Schubschifffahrt, die ein, zwei oder drei blaue Lichter oder blaue Kegel führen müssen (im weissen Kegel abgebildet). |
![]() Liegestelle für alle Fahrzeuge, die keine blauen Lichter bzw. keine blauen Kegel führen müssen |
![]() Liegestelle für alle Fahrzeuge, die blaues Licht oder blaue Kegel führen müssen. Gilt für 1, 2 oder 3 Kegel oder Lichter. Anzahl in der Raute abgebildet. |
![]() Hinweis auf Landstromanschluss |
![]() Winterhafen |
![]() Verwendung von Ankerpfählen erlaubt. |
![]() Winterschutzhafen |
![]() Höchstzahl der FZ, die stillliegen dürfen. |
![]() Treppelweg |
![]() Ende des Treppelwegs |
![]() Radfahren erlaubt (Treppelweg) |
![]() Rollschuhfahren bzw. Inline-Skaten erlaubt (Treppelweg) |
![]() Treppelweg vorübergehend gesperrt. |
![]() Achtung Fußgänger |