ALLGEMEINFahrregel Fahrregeln sind für alle Teilnehmer am Schiffsverkehr verbindlich. Wer sich nicht an sie hält gefährdet sich und andere. 1. Anhängen oder Anlegen an ein anderes Fahrzeug oder das Mitfahren im Sogwasser ist ohne Erlaubnis des Schiffsführers des anderen Fahrzeuges verboten. 2. Treibenlassen ist verboten. 3. Ein Fahrzeug, das Bug zu Berg mit im Vorwärtsgang eingekuppelter Antriebsmaschine sich zu Tal bewegt, gilt nicht als treibendes Fahrzeug, sondern als Bergfahrer. 4. Das Schleifenlassen von Ankern, Ketten und Trossen ist mit Ausnahme von kleinen Bewegungen auf Liegeplätzen verboten. 5. Fahrzeuge müssen ihre Geschwindigkeit so einrichten (auf das zur Steuerung notwendige Maß vermindern), dass Wellenschlag oder Sogwirkung keine Schäden an stillliegenden oder in Fahrt befindlichen Fahrzeugen oder an Anlagen verursachen können. 6. Sportfahrzeuge haben bei beschränkten Sichtverhältnissen das Fahrwasser unverzüglich freizumachen. 7. Wellenschlag oder Erzeugung von Sogwirkung sind verboten, besonders: a) Vor Hafenmündungen und in der Nähe von Fahrzeugen. b) In der Nähe von Fahrzeugen, die auf den üblichen Liegestellen stillliegen. c) In der Nähe nicht frei fahrender Fähren. d) Auf Strecken die durch das Schifffahrtszeichen "Verbot, Wellenschlag zu verursachen" gekennzeichnet sind. e) Bei der Vorbeifahrt an Fahrzeugen, Schwimmkörpern oder schwimmenden Anlagen, die gemäß Bezeichnung vor Wellenschlag zu schützen sind (1 rotes über 1 weißem Licht oder entsprechende Flaggen). Sie haben außerdem einen möglichst großen Abstand zu halten. |
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Erste Hilfe
Bootsführer benötigen gute Kenntnisse über Sofortmaßnahmen am Unfallort. Halten Sie Ihr Wissen aktuell. Reihenfolge der Dringlichkeit beachten:
1. Ohne Bewusstsein: Stabile Seitenlage, Atmung und Puls überprüfen. (Notruf 144 anrufen!)
2. Ohne Atmung: Rückenlage, Kopf überstrecken, Mund-zu-Mund-Beatmung. (144 anrufen!)
3. Ohne Puls: Herzdruckmassage und Mund-zu-Mund-Beatmung (144 anrufen!)
4. Starke Blutung: Blutung Stoppen mit Druckverband oder Abbinden (144 anrufen!)
Diese vier sind immer vorrangig. Danach behandeln:
a) Bei einem Schock die Person hinlegen, Beine hoch lagern und beruhigend zureden.
b) Bei weniger stark blutenden Wunden einen Druckverband anlegen und die Person beobachten.
c) Bei einem Hitzeschlag die Person in den Schatten bringen und Abkühlung verschaffen.
d) Bei einer Unterkühlung die Person langsam erwärmen, nasse Kleidung entfernen.
Feuer an Bord
Bei Schiffen mit Motor oder mit Wohneinrichtungen besteht immer Feuergefahr.
Es ist deshalb wichtig, dass man die entsprechenden Gefahrenquellen wie Brennstoffanlagen, Elektroinstallationen, Kocheinrichtungen usw. gut überwacht und wartet.
Arten von Bränden:
1) Vergaserbrand
2) Kabelbrand
3) Bilgewasserbrand
4) Campinggasbrand
5) Feststoffbrand
ACHTUNG:
Treibstoff u- Ölbränder nie mit Wasser bekämpfen.
PRÄVENTION:
a) Während des Tankvorgangs ist zu achten, dass kein Benzin und auch keine Dämpfe ins Schiffsinnere gelangen können.
b) Lose Brennstoffbehälter, oft bei Außenbordmotoren, müssen außerhalb des Schiffes betankt werden.
c) Schiffe mit eingebauten Tanks sind an den Tankstellen so fest zu machen, dass das ausströmende Gasgemisch durch den Wind möglichst nach Außenbords getrieben wird.
d) Vor dem Starten des Motors sind exponierte Räume gut zu entlüften. Empfohlen wird eine Entlüftungszeit von mindestens fünf Minuten (Blower einschalten).
e) Feuerlöscher und Löschdecken sollen an sicheren Orten, aber sofort greifbar, aufbewahrt werden.
Feuerlöscher müssen für Brandklassen A, B und C geeignet sein, Mindestfüllgewicht 2 kg.
Bei Feuerausbruch:
Klaren Kopf bewahren und überlegt vorgehen. Anweisungen erteilen, Rettungsgeräte bereitstellen.
Brandbekämpfung:
• Feuerlöschstrahl möglichst direkt auf Kern des Feuers richten.
• Bei Flüssigkeiten lediglich Löschwolke über den Brandherd legen.
1) Aussenbordmotoren: Brennstoffzufuhr unterbrechen. Mit Vollgas Richtung Ufer fahren, somit wird der restliche Treibstoff verbrannt. Feuer kann durch den Fahrtwind vom Boot weggedrückt werden und sich dadurch von selbst löschen.
2) Innenbordmotoren: Brennstoffzufuhr unterbrechen. Handgas aufdrehen, somit wird der restliche Treibstoff verbrannt. Motorraum leicht öffnen (Abdeckung schräg anheben, aber NICHT vollständig öffnen) oder wenn möglich durch Lüftungsschlitze mit Feuerlöscher eine Löschwolke über Brandherd legen.
3) Kabelbrand: Hauptschalter ausschalten, kann mit Wasser oder Feuerlöscher oder Brandbekämpfungsdecken etc. bekämpft werden.
4) Andere Brände: Mit Wasser (wenn nicht Gas, Benzin oder Öl, o. Ä verbrennen) oder Feuerlöscher oder Brandbekämpfungsdecken etc. bekämpfen.
Gefahrensituationen
NOT KENNT KEIN GEBOT:
In Gefahrensituationen darf der Schiffsführer alle Maßnahmen treffen, die ihm zur Rettung der Personen an Bord geeignet erscheinen, auch wenn dadurch verwaltungsrechtliche oder privatrechtliche Bestimmungen verletzt werden. Er haftet jedoch für Schaden!
1) Motor stirbt ab: Tank überprüfen, Hauptschalter und Treibstoffhahn überprüfen.
2) Feuer an Bord: Versuchen zu löschen, Notsignale abgeben, Rettungswesten.
3) Boot kentert: Vollständigkeit der Crew überprüfen und beim Boot bleiben.
4) Boot sinkt: Rettungswesten anlegen, Notsignale abgeben, wegschwimmen.
5) Kollision: Crew und Boot überprüfen, Sachverhalt in Havariebericht dokumentieren, Skizze anfertigen, wenn möglich mit Fotos belegen.
6) Person fällt aus dem Boot: Schiffsführer unterweist Crew und führt sofort ein Mann-über-Bord Manöver aus.
Grundberührung
Bei Grundberührung kann durch Beschädigung der Schiffshaut Wasser ins Boot eindringen. Schraube und Ruder können beschädigt werden.
Verhalten bei Grundberührung:
1) Bei einer Grundberührung sofort Gas herausnehmen und auskuppeln.
2) Überprüfen, ob die Crew vollzählig und unverletzt ist. Schwimmwesten anlegen.
3) Mit Paddel, Bootshaken und Gewichtstrimm versuchen, das Boot freizubekommen.
4) Den Rumpf auf Schäden kontrollieren. Eventuell vorhandene Lecks provisorisch abdichten.
5) Nach einer Grundberührung den Propeller und evtl. Scherstift sofort auf Schäden überprüfen und baldigst tauschen, um weitere Schäden an Lagern und Buchsen zu vermeiden.
6) Die Ruderanlage kontrollieren, ob das Ruderblatt oder der Ruderschaft verbogen ist.
Leck und Wassereinbruch
Wasser im Boot bedeutet nicht unbedingt ein Leck, es kann auch auf andere Art eindringen.(Über die Reling, durch undichte Blachen etc.)
Ein Leck ist ein mehr oder weniger großes Loch in der Außenhaut des Bootes infolge einer Grundberührung, einer Kollision mit einem Fahrzeug, Schwimmkörper sowie Treibgut oder einer schwimmenden Anlage.
Grundsätzlich gilt: Das Wasser muss aus dem Boot, egal wie!
1) Eine Lenzpumpe fördert Flüssigkeiten von der Bilge aus dem Boot (Bilgenpumpe).
2) Lecktücher mit eingenähten Bleischnüren, die von außen über den Schiffsrumpf gezogen werden. Der Wasserdruck drückt das Tuch in das Leck und verschliesst es.
3) Leckschirme werden von innen durch das Leck geschoben und aufgespannt.
Für Fahrten, die weit vom Ufer wegführen, ist es empfehlenswert diese Hilfsmittel an Bord zu führen.
Die klassische Methoden:
1) Das Wasser mit einem Eimer (Pütz) aus dem Boot schaufeln.
2) Befindet sich das Leck dicht an der Wasserlinie, kann versucht werden durch Gewichtsverlagerung das Boot so zu trimmen, dass das Leck über die Wasserlinie gebracht wird.
Panik
Panik ist ein Zustand intensiver Angst vor einer tatsächlichen oder angenommenen Bedrohung. Sie ist eine starke Stressreaktion des Organismus auf unerwartete und erschreckende Situationen und geht einher mit vielfältigen vegetativen und körperlichen Symptomen. Dabei kann es unter Umständen zu einer Einschränkung der höheren menschlichen Fähigkeiten kommen (irrationales Verhalten, Weinkrämpfe etc.).
Mindern von Panik:
a) Handeln Sie schnell genug um keine Fehler zu begehen und kompetent genug, um sich Vertrauen zu erwerben.
b) Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Situation.
c) Treten Sie selbstsicher und ruhig auf.
d) Sorgen Sie dafür dass man Sie sieht und hört.
e) Strahlen Sie Ruhe aus.
Unfall und Havarie
Vermeidung von Unfall und Havarie durch sichere Geschwindigkeit: Die Geschwindigkeit, bei der ein Fahrzeug oder Verband in einer den gegebenen Verhältnissen und Bedingungen angemessenen Entfernung sicher fahren, manövrieren oder anhalten kann.
Zuständigkeit:
A) Seen, Flüsse: Polizeidienststelle.
B) Wasserstraßen: Schifffahrtsaufsicht.
Havariemeldung:
1) Angaben zur Aufklärung der Havarie. Regel: Wo? Warum? Wer? Wann?
2) Unfallhergang und Maßnahmen.
3) Skizze des Ortes und Positionen beteiligter Fahrzeuge (Witterung).
4) Beschreibung der durch die Havarie entstandenen Schäden (mit Fotos!)
Nicht alle Havarien und Unfälle sind meldepflichtig (keine Sachschäden am Gut Dritter, keine Personenschäden, keine Gewässerschäden). Es ist aber aus versicherungsrechtlichen Gründen wichtig Havarien und Unfälle zu dokumentieren. Bitte bedenken: Das Ausmaß möglicher Schäden ist Ermessenssache. Also besser einmal zuviel melden, als einmal zuwenig.
Andere Wasserstrassen
Enns, Traun, March und Donaukanal.
In den anderen Wasserstraßen ist die Einfahrt wie folgt erlaubt:
• Enns - bis km 1,6
•Traun - bis km 2.7
• March - bis km 6.0
• Donaukanal -durchgängig nach den dort geltenden Fahrregeln.
Beschränkungen
Auf der Donau treten selten wetterbedingte Sperren auf.
1) Wetterbedingte Sperren der Wasserstraße Donau können entweder aufgrund von starkem Hochwasser oder bei erheblicher Eisbildung erfolgen.
2) Während Behinderungen aufgrund von Eisbildung hauptsächlich in den Monaten Januar und Februar vorkommen, ereignen sich Hochwassersituationen meist zu Frühjahrsbeginn und im Hochsommer.
3) Wetterbedingte Sperren können die gesamte österreichische Donaustrecke oder Teilbereiche derselben betreffen. Während dieser behördlichen Sperren ist kein Schiffsverkehr möglich.
4) Bei Niederwasser ist keine Sperre der Donau erforderlich, allerdings ist in diesem Fall die Wasserstraße für die Güter- u. Personenschifffahrt nur eingeschränkt nutzbar.
Donaukanal
Der Donaukanal hat eine Gesamtlänge von 17 Kilometern und ist stromabwärts kombiniert hekto-und kilometriert.
Das Befahren des Wiener Donaukanals ist nur von April bis September in der Zeit von 9.00 bis 22.00 Uhr für bergfahrende Sportfahrzeuge mit Viertaktmotoren mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h (gemessen gegenüber dem Ufer) zulässig.
Die Voranmeldung zur Bergschleusung in Nußdorf ist unbedingt erforderlich.
Fahrwasser & Fahrrinne
Fahrwasser und Fahrrinne werden auf Flüssen unterschieden:
A) Fahrwasser bezeichnet den Bereich in einem Fluss, auf einem See und im Meer vor der Küste, der die für Schiffe erforderliche Wassertiefe aufweist. Sie wird durch sog. Uferbegrenzungszeichen gekennzeichnet.
B) Die Fahrrinne wird durch Markierungen als Fahrwasser ausgewiesen. Normalerweise können Schiffe die Fahrrinne nutzen, ohne Gefahr zu laufen auf Grund zu gehen. Sie wird auf der Donau durch Tonnen (rot/grün) gekennzeichnet.
Flusslauf und Verbauung
Im Flusslauf finden sich natürliche und künstliche Bestandteile, die seinen Lauf hemmen oder steuern.
1) natürliche
a) Anlandung (Ablagerungen in Kurven mit geringer Strömung, aussen rechts oder links).
b) Die Naufahrt ist die historische Bezeichnung für mit dem Strom und wird heute als Bezeichnung für die Rinne mit der schnellsten Fliessgeschwindigkeit oder, allgemein, als Strommitte bezeichnet.
c) Die Fahrrinne ist die nutzbare Breite des Gewässers, meist begrenzt durch Fahrwasserzeichen.
d)Eine Furt ist eine flache Stelle, hervorgerufen durch Verringerung der Fließgeschwindigkeit und daraus folgenden Ablagerungen von Geschiebe.
e) Ein Kolk ist eine sehr tiefe Stelle im Flusslauf, hervorgerufen durch Abtragung der Fluss-Sohle.
g) Kachlet, eine Untiefe mit herausragenden Felsen.
2) Verbauungen:
a) Sporn (in den Fluss ragendes Bauwerk. z.B zwischen Schleusenkammern).
b) Hakenbuhne (Sporn mit rechtwinkligem Verbau zur Verringerung von Verlandungen).
c) Uferdeckwerk (z.B. Steinwurf, Geschlacht).
d) Buhnen (Buhnefeld) Querbauwerke vom Flussufer in Richtung Naufahrt zur Verminderung der Fliessgeschwindigkeit . Buhnen dürfen nicht hinterfahren werden.
e) Leitwerke, Längsbauten zur Befestigung des Ufers an bestimmten Stellen wo der Flusslauf geführt werden soll. Leitwerke können auch durch Traversen (Durchstiche) ergänzt werden.
Kilometer und Hektometer
Kilometer und Hektometer zeigen an, wo im Strom man sich befindet.
a) Die Kilometrierung befindet sich nur am rechten Ufer und verläuft stromabwärts (zu Tal) vom ersten schiffbaren Stromkilometer 2414 bei Kehlheim zum Kilometer 0 bei Sulina im Mündungsbereich.
Allerdings liegt km 0 mitten in Sulina. Bis zur tatsächlichen Mündung sind es noch 7.4 nautische Meilen.
b) Die Donau ist auf 137 Meilen eine Seewasserstrasse.
c) Sie ist von der Mündung ins Schwarze Meer bis zum Beginn der von der Großschifffahrt schiffbaren Strecke kilometriert und hektometriert.
d) Auch bei den Nebenflüssen der Donau (Inn, Salzach, March, Thaya, Waag (Váh), Drau (Drava), Theiß (Tisza, Tisa) und Save (Sava) befindet sich km 0 jeweils an der Mündung in die Donau bzw. in den höherrangigen Nebenfluss.
e) Kilometertafeln der Donau unterscheiden sich jeweils beim 1. (weisse Zahlen auf schwarzem Grund, gleichgross, nebeneinander (z.B. 1926).
10. Kilometer (weisse Zahlen auf schwarzem Grund, obere klein, untere groß, untereinander (z.B. 1930).
f) Die Hektometrierung liegt zwischen den Kilometermarken auf beiden Seiten des Ufers alle 100 m.
In Österreich weiße Steintafeln mit einer roten Ziffer "1-9".
Auf der Höhe jeder Bezeichnung eines Stromkilometers statt einer roten die schwarze Ziffer "0".
In Kurven sind die Hektometerangaben nicht genau 100 Meter entfernt, da als Bezugspunkt immer die Mittellinie des Flusslaufes herangezogen wird.
Längs- & Querwerke
Der Fluss lagert mitgeführtes Geschiebe immer dort ab, wo die Fließgeschwindigkeit herabgesetzt ist, es bilden sich Anlandungen, z.B. an einer Kurveninnenseite.
Geschiebe wird von der Flusssohle und durch Auswaschungen an Kurvenaussenseiten aufgenommen.
Eine Engstelle im Fluss führt zu einer Erhöhung der Strömungsgeschwindigkeit, wodurch die Flusssohle ausgewaschen wird.
Um die Fliessgeschwindigkeit der Donau konstant zu halten, zum Hochwasserschutz und zur Nutzung als Stromlieferant, ist die Donau verbaut.
Man unterscheidet Längs- und Querwerke:
a) Längswerke:
Leitwerk: Nahezu uferparalleler Verbau, der die Ufer-Form neu bilden soll.
Sporn: Ist entweder ein kurzes oder ein wasserseitiges Ende eines Leitwerkes.
Wurf oder "Geschlacht: Uferbefestigung, meist aus Steinen.
Hochwasserschutzdämme: Dienen dem Schutz und haben in der Regel eine Dammoberkante deren Höhe auf ein 100 HW (hundertjähriges Hochwasser)bemessen ist.
Durchstich: Bei stark verzweigten Flussläufen wird mit ihm ein neues Bett festgelegt.
b) Querwerke:
Wehranlagen: Sie legen flussaufwärts eine Mindestwasserspiegelhöhe fest. Die Wehrkrone wird dabei überströmt.
Schwellen und Sohlgurte: Fixieren die Sohle, um Kolkbildung (Auswaschungen) zu verhindern.
Buhne: Im rechten Winkel zum Ufer errichteter Verbau, der das Wasser in der Fahrrinne zentriert. Meist als Buhnenfelder aus mehreren Buhnen.
Traverse: Sie verbindet ein Leitwerk mit der Uferböschung (Abstützung).
Pegel
Als Pegel bezeichnet man sowohl Geräte, mit denen der Wasserstand gemessen wird, als auch den angezeigten Wasserstand selbst.
Der Pegel ist ein Schifffahrtszeichen.
Die Skala gibt immer die Wasserhöhe über dem Pegelnullpunkt (über Adria) an.
Mit der tatsächlichen Wassertiefe hat der Pegelstand nichts zu tun. Diese wird bezogen auf den lokalen Bezugspegel (Richtpegel) errechnet.
Die Donau in Österreich ist in 7 Abschnitte unterteilt, die jeweils einen Bezugspegel (Richtpegel) haben, für den die charakteristischen Wasserstände veröffentlicht sind:
a) Niederwasser [N]
b) Regulierungs-Niederwasser [RNW]
c) Mittel-Wasser [MW]
d) Höchster schiffbarer Wasserstand
[HSW] (HSW + 90cm = Schifffahrtssperre)
e) 100-jähriges Hoch-Wasser [HW]
Binnenpegel stehen an Flüssen, Kanälen und Seen.
Sie dienen der Schifffahrt zur Messung des aktuellen Wasserstandes.
Bei Flüssen ist jeder Flussabschnitt einem Bezugspegel zugeordnet, dem so genannten Richtpegel. Auch bei Seen wird ein Richtpegel angewandt.
Schleusen
Die österreichische Donaustrecke mit einer Länge von etwa 350 km weist 11 Staustufen auf und fließt durch Oberösterreich, Niederösterreich und Wien.
Bei den Staustufen befinden sich Schleusen:
Jochenstein KM 2203, 2 Kammern
Aschach KM 2162, 2 Kammern
Ottensheim KM 2146, 2 Kammern
Abwinden KM 2119, 2 Kammern
Wallsee KM 2095, 2 Kammern
Persenbeug KM 2060, 2 Kammern
Melk KM 2038, 2 Kammern
Altenwörth KM 1980, 2 Kammern
Greifenstein KM 1949, 2 Kammern
Freudenau KM 1921, 2 Kammern
Die Schleuse Nussdorf ist keine Donauschleuse sondern die Zufahrt zum Donaukanal.
Wasserstände
1. Bei Wasserständen von mehr als 90 cm über dem höchsten Schifffahrtswasserstand (HSW) kann im Interesse der Sicherheit der Schifffahrt oder von Personen die Schifffahrt durch schifffahrtspolizeiliche Anordnung verboten werden.
Im Bereich von Wien ist dafür die Wasserführung oberhalb des Einlaufbauwerkes der Neuen Donau maßgeblich.
Unterhalb von Strom-km 1921 (Schleuse Freudenau) bis zur slowakischen Staatsgrenze kann die Schifffahrt im Interesse der Sicherheit der Schifffahrt oder von Personen bei Wasserständen von mehr als 600 cm am Pegel Wildungsmauer durch schifffahrtspolizeiliche Anordnung verboten werden.
2. Vor Eintreten dieser Wasserstände begonnene Fahrten dürfen unter Anwendung entsprechender Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung von Beschädigungen der Ufer und von Bauten bis zum nächsten Hafen, in Stauhaltungen bis zur nächsten hochwassersicheren Lände, fortgesetzt werden.
3. Für Sportfahrzeuge, zu Schulungszwecken eingesetzte Fahrzeuge von Schiffsführerschulen und Fahrzeuge, die für Sport- und Erholungszwecke vermietet werden, sowie Waterbikes und Amphibienfahrzeuge gilt bei Wasserständen über dem höchsten Schifffahrtswasserstand (HSW) ein generelles Fahrverbot.
Ablegen
Ablegemanöver immer mit der geringstmöglichen Maschinenleistung (Standgas) ausführen und, wenn vorhanden, Bugstrahlruder einsetzen.
a) Ablegen vom Steg mit S-Kurve. Dies ist das normale Ablegemanöver. Hierbei kann auch ein Vorspring zum Einsatz kommen.
1. Eindampfen: Den Bug zum Steg drehen und Vörwärtskick
2. Ablegen: Wenn Heck frei im Strom, Rückwärts abfahren.
3. Abfahren: Wenn Bug 1-2 m vom Steg, vorwärts abfahren.
b) Ablegen mit Halb oder Ganzkreis. Dieses Manöver wird immer mit Vorspring gefahren und immer dann, wenn kein ausreichender Platz vorhanden ist.
1) Schiff liegt immer gegen den Strom zum Ablegen.
2) Mannschaft und Ladung gesichert.
3) Mannschaft auf Manöver vorbereiten.
4) Windrichtung, Strömungsgeschwindigkeit beachten.
5) Leinen auf Slip, Badeleiter im Heck.
Ablegen Steg
Ablegen vom Steg
1. Leinen lösen, Badeleiter sichern.
2. Steuer auf den Steg einschlagen.
3. Gaskick vorwärts bis Fender am Steg. Heck läuft vom Steg weg.
4. In den Leerlauf schalten und Steuer voll nach Backbord drehen.
5. In Rückwärtsgang schalten und mit Standgas Heck weiter drehen. Dabei den Bug mit Steuer nach steuerbord abfangen bis das Boot ausreichend (ca. 1 Schiffslänge) vom Steg entfernt gerade steht . Vorwärts wegfahren und ggf. rondieren.
Ankermanöver
Schiffe müssen mit einem oder mehreren Ankern ausgerüstet sein.
Die Ankerwirkung rührt nicht vom Gewicht des Ankers her, sondern von seiner Konstruktion.
Das Gewicht eines Ankers richtet sich nach der Bootslänge. Faustregel: 1.5 x Bootslänge = Ankergewicht in kg.
Für Ankermanöver gilt:
a) Niemanden gefährden oder behindern.
b) Immer gegen den Wind und die Strömung ankern.
c) Niemals in starker Strömung ankern: Boot kann sinken.
d) Wassertiefe und Grund beachten
e) Schwojradius beachten.
f) Ankerleine muss der Wassertiefe entsprechen (5-6 fache Länge der Wassertiefe).
Verschiedene Anker:
a) Klappdraken: Sehr handlich aber ungünstiger Kompromiss. Für Schotter und Sand.
b) Pflugschar: Leichter Patentanker vorwiegend für Sand.
c) Danforth- oder Plattenanker: Leichter Patentanker für Schotter oder Sand.
d) Bruce-Anker: Der Bruce-Anker ist eher selten anzutreffen. Zeichnet sich durch eine große Zugfestigkeit aus. Problematisch ist der Bruce-Anker, wenn das Schiff um den Anker schwoit. Ein weiterer Nachteil ist, dass der Anker durch die großen Flunken etwas sperrig ist. Die Wirkungsweise ist wie bei einem Pflugschar-Anker.
e) Patentanker: Auf Schiffen der gebräuchlichste Anker. Er wirkt über sein Gewicht und über seine klappbaren Flunken. Diese graben sich bei guten Bedingungen in den Grund ein. Der Anker legt sich beim Herausnehmen wegen seiner klappbaren Flunken (das Ankerblatt) gut an die Bordwand an.
f) Admiralitäts- oder Stockanker: Universalanker hält überall gut, aber unhandlich und schwer.
Anlegen
Anlegemanöver immer mit der geringstmöglichen Maschinenleistung (Standgas) ausführen und, wenn vorhanden, Bugstrahlruder einsetzen.
1) Schiff liegt immer gegen den Strom zum Anlegen.
2) Mannschaft und Leinen klar.
3) Mannschaft auf Manöver vorbereiten.
4) Windrichtung, Strömungsgeschwindigkeit beachten.
5) An Mauern oder Kai, Kanaleffekt beachten.
Verschiedene Anlegemanöver sind:
Anlegen am Steg (backbord oder steuerbord) im 45 Grad Winkel.
Anlegen am Steg 90 Grad Winkel.
Anlegen am Steg rückwärts.
Buglandung
Einfahren in Boxe vorwärts oder rückwärts.
Anlegen (45 Grad)
Anlegemanöver am Steg vorwärts oder rückwärts.
1) Fahrt herausnehmen, Fender an der Landseite ausbringen.
2) Im Winkel von ca. 30 - 45° (je nach Strömung oder Wind) auf den Steg zu fahren. 1/2 Gas.
3) Ca. 3-4 Bootslängen vor dem Steg Standgas
4) Ca. 1,5 Bootslängen vor Steg Gas weg. Bug parallel zum Steg bringen.
5) Strömung und Wind nutzen. Auf den Steg zudriften. Boot steht parallel zum Steg.
6) Ca. 1/2 m vom Steg. Boot mit kurzem Rückwärtskick aufstoppen.
7) Wenn Bug ausdreht, Steuer in Richtung Steg und mit kurzem Rückwärtskick auffangen.
Steuer danach sofort gerade stellen .
Boot auslaufen lassen und ggf. nochmal aufstoppen.
Anlegen (90 Grad)
Anlegemanöver am Steg vorwärts.
1) Anfahren geradeaus mit 90° zum Steg. Abwechseln nach Bedarf vorwärts und neutral schalten,um Vortrieb zu halten.
2) Zwei Bootslängen vor Steg auskuppeln (neutral).
3) 1 1/2 Bootslängen vor Steg Steuer voll backbord und einkuppeln vorwärts.
4) Wenn Boot bis fast parallel zum Steg gedriftet ist, auskuppeln.
5) Wenn Boot ca. 1 m vom Steg, Steuer gerade stellen und kurz rückwärts auffangen.
6) Boot weiter parallel zum zum Steg driften lassen, wenn nötig korrigieren.
7) Endstellung: Boot nicht weiter als eine Armlänge (ca. 50 cm) vom Steg stehend.
Anlegen rückwärts Steuerbord
Anlegen rückwärts Steuerbord an Steg unter 45°. Dieses Mänöver kann auch Backbord ausgeführt werden. Dann sind alle Steuerbewegungen spiegelverkehrt auszuführen.
1. Ca. 5-10 m Anfahrt unter 45° mit Rückwärtsschub, Sichtpeilung über Steuerbord-Heckkante zu Landestelle.
2. Ca. 3 m vor Anlegestelle Steuer unter Motor nach Backbord drehen und Boot mit Rückwärtsschub parallel zu Steg drehen (nicht überdrehen!).
3. Kurzes Leerlaufintervall bis angepeilte Landestelle unter ca. 45° vor Bugmitte erscheint.
3. Steuerposition belassen und Boot mit Vorwärtsschub vollständig ausbremsen (d.h. bis weder Vorwärts- noch Rückwärtsbewegung auszumachen ist).
4. Steuer auf Nullposition und das Boot an den Steg driften lassen.
KORREKTUREN BEI ZU GROSSER DISTANZ ZU STEG
Mit Vorwärtsschub Boot erneut in Anfahrtsposition bringen. Ausbremsen mit Rückwärtsschub und den Abstand zum Steg mit Rückwärtsbewegung und Steuer auf Nullposition ausgleichen, Steuer mit Motorleistung nach Backbord drehen.
Anlegen Steuerbord
Anlegen vorwärts, Steuerbord, an Steg, unter 45° (30 - 35°). Das gleiche Manöver funktioniert auch nach Backbord. Dann sind allerdings alle Lenkbewegungen spiegelverkehrt auszuführen.
1. Anfahrt bis auf ca. 10-12 m zum Steg, dabei mit Vorwärtsschub Boot richten. Boot nach Steuerbord drehen bis angepeilte Landestelle unter 45° erscheint.
2. Boot mit Vorwärtsschub auf Kurs setzen und Landestelle im Winkel unter 45° anfahren.
3. Ca. 3 m vor Steg Leerlauf legen.
4. Steuer nach Backbord drehen und mit kurzem Vorwärtsschub Boot drehen, bis es parallel zu Steg liegt. Abstand ca. 1 m.
5. Anschliessend Steuer auf Nullposition setzen und mit Rückwärtsschub Boot vollständig ausbremsen (d.h. bis weder Vorwärts- noch Rückwärtsbewegung auszumachen ist).
6. Das Boot an den Steg driften lassen.
KORREKTUREN BEI ZU GROSSER DISTANZ ZU STEG
Steuer vollständig in Richtung des Stegs drehen und Rückwärtsschub geben. Das Heck dreht zum Steg. Schub auf neutral. Mit Vowärtsschub Drehung abbremsen bis das Boot parallel zum Steg steht. Bewegung des Boots abfangen bis weder Vorwärts- noch Rückwärtsbewegung auszumachen ist. Das Boot zum Steg driften lassen.
Anlegen vorwärts unter 90°
Anlegen vorwärts, Steuerbord, an Steg, unter 90°. Das gleiche Manöver funktioniert auch nach Backbord. Dann sind allerdings alle Lenkbewegungen spiegelverkehrt auszuführen.
1. Anfahrt bis auf ca. 6 m senkrecht zum Steg, dabei mit Vorwärtsschub Boot Landestelle mit rund 3 m Steuerbordversatz anpeilen.
2. Steuer im Leerlauf nach Backbord drehen und anschliessend Boot mit rund 3 sec. Vorwärtsschub nach Backbord drehen.
3. Kurzes Leerlaufintervall bis angepeilte Landestelle unter ca. 45° erscheint.
4. Erneut rund 3 sec. Vorwärtsschub geben, um Boot so weiter zu drehen. Anschliessend auskuppeln und Boot im Leerlauf weiter drehgleiten lassen, bis es parallel zum Steg steht.
5. Anschliessend Steuer im Leerlauf auf Nullposition setzen und dann mit Rückwärtsschub Boot vollständig ausbremsen (d.h. bis weder Vorwärts- noch Rückwärtsbewegung auszumachen ist).
KORREKTUREN BEI ZU GROSSER DISTANZ ZU STEG
Steuer voll auf Backbord und Boot mit Rückwärtsschub (ca. 1 sec.) zurück in 45°. Dann die Anfahrtsposition setzen. Danach Rückwärtsbewegung mit Vorwärtsschub abbremsen und fehlende Distanz zu Steg mit Vorwärtsbewegung ausgleichen. Anschliessend weiter ab Pkt. 4.
Aufschiesser
Aufschiesser an Steg oder Boje (Buglandung)
1. Boot langsam vorwärts auf den Steg oder in den Wind auf Boje zugleiten lassen und mit Rückwärtsschub abbremsen, mit Steuer nach Bedarf nach Steuerbord gedreht (Aufnahme Steuerborddrall durch Ausbremsen).
2. Boot anschliessend so ausbremsen, dass es ohne Berührung (mit rund 30 cm Abstand zur Landestelle) zum Stehen kommt.
3. Den Bug des Bootes mit kurzen "Back-Kicks" so ausrichten, dass das Boot im rechten Winkel zur Landestelle steht.
Ausweichen
Ausweichregeln: A) Auf Wasserstraßen lassen (gem. WStVO) Bergfahrer den Talfahrern einen geeigneten Weg frei.
B) Auf Seen und Flüssen existiert (gem. S&FVO) eine Reihenfolge des Vorrangs verschiedenartiger Fahrzeuge, die sich entsprechend ausweichen sollen.
Ausweichen Fall 1: Auf entgegen gesetzten Kursen weichen beide nach Steuerbord aus (BB zu BB-Begegnung).
Fall 2: Auf kreuzenden Kursen gilt Rechts-Vorrang.
Hält das ausweichpflichtige Boot seinen Kurs, Manöver des letzten Augenblicks einleiten.
Beim Manöver des letzten Augenblicks wird das eigene Schiff in die gleiche Fahrtrichtung und auf Parallelkurs zum Schiff des Ausweichpflichtigen gesteuert.
Fall 3: Ausweichen beim Überholen:
a) Der Überholende hat genügend Abstand einzuhalten.
b) Der Überholte hat das Überholen zu ermöglichen.
• Überholen an der Backbordseite oder Steuerbordseite.
• Schallsignale beachten!
Fall 4: Ausweichen der Segelfahrzeuge: (LUV - die Seite von der der Wind kommt, LEE - die Wind abgewandte Seite).
1) Wind von Backbord weicht Wind von Steuerbord.
2) Luv-Boot weicht Lee-Boot.
3) Der Überholer hat in Luv zu überholen.
Bei der Einfahrt in Schleusen haben Fahrzeuge, die mit dem roten Wimpel markiert sind, den Vorrang.
Sie dürfen vor Einfahrt in die Schleuse überholen (im freien Wasser).
Begegnen
Beim Begegnen von Schiffen kann es zu einer gegenseitigen Beeinflussung des Kurses kommen. Maßgeblich sind hier:
• Begegnungsabstand
• Fahrwasserverhältnisse
• Verdrängung der Schiffe
• Geschwindigkeit der Schiffe
Grundregeln:
1) Begegnungen nur nach Lage der Örtlichkeit durchführen, nötigenfalls Abwarten bis zu einer günstigen Stelle.
2) Beachtung von Begegnungsverboten.
3) Begegnungsseite mit dem entgegenkommenden Fahrzeug eindeutig klarlegen.
4) Vorgeschriebene Sicht- und/oder Schallzeichen geben.
5) Falls nötig, Fahrtgeschwindigkeit herabsetzen (Kanaleffekt beachten).
6) Wellenschlag vermeiden.
Achtung Kanaleffekt: Zuerst werden die beiden Bugwellen die Schiffe auseinander drücken und dann, nach erfolgter Passage, wird das hinter den Schiffen zulaufende Wasser die Schiffe wieder zueinander ziehen.
Dieser Effekt ist bei beengtem Fahrwasser sehr stark.
Es gelten die Vorrang-Regeln.
Begegnung in Fahrwasserengen
Fahrwasserengen sind Gefahrenstellen. Hier gelten besondere Regeln.
a) Amtliche Engstellen (z.B. Strudenstrecke).
b) Brücken mit Jochbreite unter 100 m.
c) Manche Furten (Seichtstellen in der Donau).
d) Strecken, die durch das Schifffahrtszeichen Begegnen und Überholen verboten gekennzeichnet sind.
Verhalten beim Begegnen:
1) Fahrzeuge müssen Fahrwasserengen in möglichst kurzer Zeit durchfahren.
2) Bei beschränkten Sichtverhältnissen vor dem Einfahren, 1 langen Tongeben, wenn die Enge lang ist, während der Durchfahrt das Schallzeichen wiederholen.
3) Bergfahrer, die feststellen, dass ein Talfahrer einfährt, müssen unterhalb der Enge anhalten, bis der Talfahrer diese durchfahren hat.
4) Talfahrer, die feststellen, dass ein Fahrzeug zu Berg in eine Fahrwasserenge eingefahren ist, müssen, soweit möglich, oberhalb der Enge verbleiben, bis der Bergfahrer diese durchfahren hat.
5) Bei unvermeidbaren Begegnungen müssen die Fahrzeuge alle erforderlichen Maßnahmen treffen, damit das Begegnen an einer Stelle und unter Umständen stattfindet, die eine möglichst geringe Gefahr darstellen.
6) Jeder Schiffsführer, der feststellt, dass die akute Gefahr eines Zusammenstoßes besteht, muss eine Folge sehr kurzer Töne (6 hintereinander) geben.
7) Bei Annäherung an Strecken, die durch das Schifffahrtszeichen Begegnen und Überholen verboten gekennzeichnet sind, müssen die Bergfahrer bei Annäherung von Talfahrern anhalten und warten bis Talfahrer die Strecke durchfahren haben.
Einfahren Box
Einfahren vorwärts in Box
1. Box mit 5 - 6 m seitlichem Abstand gegen die Strömung oder den Wind anfahren.
2. Aufstoppen und den Bug etwa mittig zur Box stellen so dass das Boot keine Fahrt resp. Drift mehr hat.
3. Je nach Bootsstellung Boot mit Drehen an Ort, senkrecht zur Box stellen. Wichtig: Der Schiffsdrehpunkt sollte immer auf der Mittellinie vor der Box liegen!
4. Mit Vorwärtsschub Boot langsam senkrecht einfahren oder im Leerlauf gleiten lassen.
5. Sobald die hinteren Festmacher auf Fahrerhöhe sind, Boot mit Rückwärtsschub ausbremsen und kurz vor dem Stehen ggf. das Heck durch Steuerdrehung nach Steuerbord an den Steg führen.
ENDPOSITION:
Das Boot muss vollständig still stehen, d.h. weder Vorwärts- noch Rückwärtsfahrt, keine Seitendrift aber auch keine Drehdrift mehr aufweisen. Allfällige Bewegungen sind kurz, sofort und immer in Richtung Ausfahrt zu korrigieren. Das Heck kann rund 20-50 cm rückwärtig über die Box hinausragen.
Einfahren in Häfen
Beim Einfahren in Häfen ist zu beachten:
1) Nur die zur unbedingten Steuerfähigkeit nötige Maschinenkraft verwenden (Standgas fahren).
2) Auf Wind - und Strömungseinfluss achten.
3) Wenn nötig zusätzlich Unterstützung erbitten ( z.B. durch Manipulationsleine).
4) Einsatz des Bugstrahlruders (falls vorhanden).
5) Die Verheftung der Fahrzeuge hat an den dafür vorgesehen Einrichtungen zu erfolgen.
6) Beim Anlegen an andere Schiffe, deren Verheftung kontrollieren und ggf. zusätzliche Leinen ausbringen.
Einfahren rückwärts in Box
Einfahren rückwärts in Box. Hierbei immer auf Wind und Strömung achten!
1. Box mit 5 - 6 m seitlichem Abstand gegen die Strömung oder den Wind anfahren.
2. Schiff etwa auf Höhe des Motors mittig zur Box bringen, wobei das Boot keine Fahrt resp. Drift mehr haben soll.
3. Je nach Bootsstellung Boot mit Drehen an Ort, senkrecht zur Box stellen. Wichtig: Der Schiffsdrehpunkt sollte immer auf der Mittellinie vor der Box liegen!
4. Mit Rückwärtsschub Boot senkrecht und so nahe als möglich entlang der steuerbordseitigen Stegseite einfahren. ACHTUNG AUF WIND VON BACKBORD, DER DAS BOOT ZU FRÜH ZUM STEG DRÜCKT. Sollte Wind von STEUERBORD das Boot zu stark vom Steg weg versetzen, ist das Manöver abzubrechen und neu zu beginnen. Allerdings muss dass Boot dann eine wesentlich weiter an BACKBORD liegende Ausgangsposition für das Manöver einnehmen.
5. Wenn sich die hinteren Festmacherpfosten auf rund 1/3 des Bootes befinden dieses mit Vorwärtsschub ausbremsen.
ENDPOSITION:
A) Das Boot muss vollständig still stehen, d.h. weder Vorwärts- noch Rückwärtsfahrt, keine Seitendrift aber auch keine Drehdrift mehr aufweisen. Allfällige Bewegungen sind kurz, sofort und immer in Richtung Ausfahrt zu korrigieren.
B) Die Festmacherpfosten müssen auf Höhe des Fahrers stehen.
Fahren bei beschränkter Sicht
Als beschränkte Sichtverhältnisse gelten: Verminderung der Sicht durch:
• Nebel
• Dunst
• Schneetreiben
• Regenschauer
oder sonstige Ursachen.
Das Fahren bei beschränkter Sicht erfordert besondere Vorsicht.
A) Für die Fahrt bei beschränkten Sichtverhältnissen müssen Fahrzeuge mit Schiffsfunk und Radar ausgerüstet sein.
B) Schiffsführer sind verpflichtet, anderen Fahrzeugen die für die Sicherheit der Schifffahrt erforderlichen Informationen (Positionen, Manöver etc.) zu geben.
C) Bei beschränkten Sichtverhältnissen ist die Nachtbezeichnung auch am Tag zu führen und es gilt für alle eine allgemeine Rechtsfahrordnung.
D) Fahrzeuge müssen anhalten, sobald sie mit Rücksicht auf den übrigen Verkehr und die örtlichen Umstände die Fahrt nicht mehr ohne Gefahr fortsetzen können. Dabei ist das Fahrwasser soweit wie möglich freizumachen.
E) Wer ohne Radar fährt, muss einen Ausguck am Vorschiff (Horchposten) aufstellen, der mit dem Schiffsführer Verbindung hat. Die vorgeschriebenen Schallzeichen sind zu geben. (Kleinfahrzeuge können sie anwenden, müssen aber nicht.)
F) Bergfahrende Fahrzeuge ohne Radar, die das Dreitonzeichen eines Radartalfahrers hören, müssen: Das Fahrwasser so schnell wie möglich freimachen, oder, wenn sie entlang eines Ufers fahren, dort bis zur Beendigung der Vorbeifahrt bleiben.
Festmachen (Knoten)
Ein Boot muss mit Leinen so festgemacht werden, dass es sicher liegt, nirgends scheuern kann und sich ohne Zutun von außen nicht lösen kann. Zu beachten ist:
Bei Wasser mit Gezeiten muss sich das Boot entsprechend heben und senken können.
Fender werden genutzt, um das Boot vor Schäden durch Reibung am Steg zu schützen.
Man unterscheidet zwischen dauerhaftem Festmachen an einem Liegeplatz und der Verheftung (z.B. in Schleusen), wo die Leinen auf Slip liegen und somit jederzeit gelöst werden können.
1) Zum Verheften (kurzfristig) quer zum Steg wird das Boot mit einer Vorleine (am Bug) und mit einer Achterleine befestigt.
2) Soll das Boot länger liegen, so werden eine Vor-, eine Achterleine, ein Vor- und ein Achterspring sowie, zum Verhindern einer Beschädigung durch Scheuern, Fender benötigt.
Wichtige Festmacherknoten sind: Der Mastwurf (Webeleinstek) mit halben Schlägen, der Palstek , der Kopfschlag (Klampenschlag) sowie der Roringstek mit halben Schlägen.
Wichtige Knoten zum Verbinden von Seilen sind Kreuzknoten (gleichstarke Seile) und Schotsteg (doppelter Schotsteg) für ungleich stärke Seile.
Der Achterknoten ist ein wichtiger Knoten um das "Durchslippen" von Seilen zu verhindern.
Mann über Bord
ACHTUNG: Mann über Bord bedeutet immer Lebensgefahr!
ACHTUNG: Not kennt kein Gebot!
A) Bei diesem Manöver geht es um jede Sekunde. Ein Mensch kann in kaltem Wasser nur wenige Minuten überleben.
B) Manöver schnell aber nicht überhastet ausführen.
C) Eine Person an Bord soll während der Annäherung alle Rettungsmittel bereitlegen und klar machen.
D) Bergung mit genügend Personen und ohne Verzögerung.
E) Den Geborgenen nach der Aufnahme mit Decken wärmen und vor Kälte und Zugluft schützen. Je nach Wassertemperatur soll dieses Manöver in max. 3 Minuten abgeschlossen sein:
a) Unmittelbar nach Ertönen "Mann über Bord" Tempo verringern, die Person auffinden und dann bei nächster Wendemöglichkeit wenden. (1;2)
b) Mit höherer Geschwindigkeit Stelle (in Wind oder Strömung) unterhalb der Person anlaufen.(2)
c) Boot schnellstmöglich nochmals wenden und mit höherer Geschwindigkeit gegen Wind oder Strömung auf die verlorene Person zuhalten. (3)
d) Rund 20 m vor der verlorenen Person in Standgas schalten und weiter auf die Person zuhalten.(4)
e) Rund 1 Bootslänge vor der Person Steuer nach Backbord voll einschlagen.(5)
f) Boot im Leerlauf weiter drehen lassen, bis die Person mit seitlichem Abstand (ca. 1.5 m) auf Führerhöhe zu liegen kommt. (5;6)
g) Anschliessend Steuer gerade stellen und das Boot mit Rückwärtsschub vollständig ausbremsen (d.h. bis weder Vorwärts- noch Rückwärtsbewegung auszumachen ist).(6)
h) Person zum Boot driften lassen, immer Motor ausschalten und verlorene Person bergen.
Falls die Person zu weit vom Boot entfernt ist: Lenkung nach Steuerbord und kurz in den Rückwärtsgang schalten. Das Boot verringert den Abstand. Sofort in Leerlauf schalten, Motor abstellen, Person bergen.
Manöverarten
Manöver dienen der Veränderung von Richtung und Geschwindigkeit eines Schiffes, und führen zu einer zielgerichteten Positionsveränderung.
a) Ablegemanöver: Werden gefahren, um ein Wasserfahrzeug von seiner festgemachten Stelle freizubringen.
b) Anlegemanöver: Werden gefahren, um ein Wasserfahrzeug an einem Ziel festzumachen.
c) Ankermanöver: Manöver beim Ankern (vor Anker gehen und Anker lichten).
d) Streckenmanöver: Alle Manöver, die auf offener Strecke gefahren werden, um eine Positionsänderung herbeizuführen (z.B. Rondieren).
e) Mann-über-Bord-Manöver: Manöver zur Bergung einer Person, die über Bord gegangen ist (MOB").
Schleppen
Geschleppt werden kann durch Anhängen oder längsseitiges Schleppen
Für das Schleppen sowohl auf dem Strom und auf Seen gilt allgemein:
A) Beim Anhängen die Schlepptrosse vorne oder am Mast und geslippt belegen.
B) Beim langsseitigen Schleppen, die Schleppleine an mehreren Punkten überkreuzt anbringen-
C) Bei hohem Seegang Reitgewicht anbringen.
D) Am Schlepper die Schlepptrosse mittschiffs belegen (Manövrierbarkeit).
Technisch ist beim Schleppen zu beachten:
1) Die Länge der Schleppleine muss mindestens 2 bis 3 Schiffslängen betragen.
2) Während des Schleppens den Geschleppten immer im Auge behalten.
3) Die Rumpfgeschwindigkeit des Geschleppten nicht überschreiten.
4) Auf Seen wird oft angehängt.
5) Wenn möglich besser längsseits Schleppen, weil einfacher. Siehe Bild:
Tellerwende
1. Steuer im Leerlauf nach Steuerbord voll einschlagen.
2. Mit Gaskick vorwärts (max. eine Sekunde - DAS BOOT DARF NICHT LOSFAHREN) das Boot in Drehung versetzen (viel Gas geben). Sobald das Boot sich VORWÄRTS bewegen will, ist dieser Schritt beendet. Das dauert aus dem Stillstand etwa 2-3 Sekunden.
3. Schalt-Hebel in Neutralstellung und Boot im Uhrzeigersinn bis auf 180° Position (Bug steht in Gegenrichtung) drehen lassen. Dabei Gaskick vorwärts so oft als nötig wiederholen.
4. Kurz bevor die Endposition der Drehung erreicht ist: Motor ohne eingelegten Gang voll nach Backbord drehen und die Drehung mit kurzen Gaskicks rückwärts beenden. Die Drehbewegung muss enden und das Boot zum Stillstand kommen.
KORREKTUREN BEI ÜBERDREHEN
Boot mit kurzen Gaskicks rückwärts auffangen.
Überholen
Beim Überholen gilt, dass das langsamere Schiff Platz macht, um ein zügiges Überholen zu ermöglichen.
Je nach Lage der Umstände kann es beim Überholen zur gegenseitigen Kursbeeinflussung kommen (Kanaleffekt).
ACHTUNG: Die Fahrt auf gleicher Höhe (nebeneinander) ist nur erlaubt, wenn der Verkehr dies zulässt.
Grundregeln:
1) Der Langsamere macht Platz.
2) Geeigneten Überholplatz auswählen, Vorschriften beachten.
3) Eindeutige Kursabsprache durchführen.
4) Abgabe der vorgeschriebenen Signale.
5) Der Langsamere drosselt die Fahrtgeschwindigkeit.
6) Bei beengtem Fahrwasser kann es nötig sein, dass auch der Überholende seine Geschwindigkeit drosselt.
Überholverbote:
1) Durch Schifffahrtszeichen Überholen verboten, Überholen und Begegnen verboten geregelt.
2) Im Schleusenbereich, insbesondere im Vorhafen, ausgenommen Vorrangschiffe (roter Wimpel).
3) Unter Brücken mit einer Jochbreite < 100 m.
4) In Engstellen oder an unübersichtlichen Stellen.
Verhalten bei Manövern
Manöver sind immer auch mit möglichen Gefahren verbunden. Daher müssen sie überlegt und ruhig durchgeführt werden.
1. Immer volle Übersicht gewährleisten und wahrnehmen.
2. Beobachtung Windsituation: Windstärke und Windrichtung erfassen, Windsituation in Manöver einbeziehen.
3. Auf Flüssen immer zu Berg anlegen.
4. Gefahren frühzeitig erkennen und entsprechende Massnahmen und Manöver vorbereiten und rechtzeitig einleiten.
5. Geschwindigkeit den Bedingungen anpassen: Wetter, Sicht, Seegang, Gefahren etc.
6. Lenkwirkung bei Booten mit Propellern nur mit eingelegtem Gang (vorwärts oder rückwärts).
7. Bei Booten mit Rudern ist durch die Anströmung des Ruders eine Lenkwirkung vorhanden.
8. Umschalten der Fahrtrichtung wenn möglich nach dem 21-Prinzip: Gang zu Neutral - langsam zählen: ein und zwanzig - Gang in Fahrtrichtung. Getriebe- und Kupplung schonend.
Verhalten in Schleusen
In Schleusen gelten Verhaltensregeln, die unbedingt zu beachten sind.
1) Schleusenzeiten beachten, sonst nur Schleusung mit Großschifffahrt.
2) Schleusenaufsicht - Unbedingt Folge leisten, sonst drohen empfindliche Bußen.
3) Vor der Schleusung Anmelden und Aufforderung zum Einfahren abwarten, sonst drohen empfindliche Bußen.
4) Langsam Fahren - Wellenschlag vermeiden, sonst drohen empfindliche Bußen.
5) Wird mit der Großschifffahrt geschleust, warten bis diese festgemacht hat, dann erst einfahren.
6) In der Schleuse niemals verheften, sonst besteht hohe Gefahr für das Schiff und die Besatzung.
7) Ampelsignale unbedingt beachten, sonst drohen empfindliche Bußen bis hin zur Wegnahme des Bootsführerscheins.
8) Sportbootfahrer müssen in der Schleuse immer Rettungswesten tragen, sonst drohen empfindliche Bußen.
9) Bei der Schleuse Freudenau und Greifenstein ist bei der Bergschleusung die vordere Hälfte zu benützen.
Wenden
Drehung des Schiffes im Strom. Üblicherweise nach dem Ablegen oder vor dem Anlegen.
Wenden (rondieren) ist nur erlaubt, wenn dies gefahrlos möglich ist. Achtung auf den übrigen Verkehr.
ACHTUNG: Auf der Donau hat der Rondierende Vorrang vor nachkommendem oder entgegenkommendem Verkehr.
Bei Großschiffen muss ein Wendemanöver durch Abgabe von Schallzeichen angezeigt werden, wenn dadurch andere Fahrzeuge gezwungen werden, ihren Kurs oder ihre Geschwindigkeit zu ändern.
Navigation Binnenschifffahrt
Die Navigation in der Binnenschifffahrt unterscheidet sich grundlegend von der auf See.
a) Die Navigation in der Binnenschifffahrt erfolgt nach Sicht in Kenntnis der Fahrgewässer. Zur Orientierung dienen Landmarken, markante Objekte, Schifffahrtszeichen usw.
b) Positionsangaben von Schiffen erfolgen zweckmäßig unter Angabe allgemein bekannter Ortsbezeichnungen oder, falls vorhanden, unter Angabe von Stromkilometern (aufgestellte Tafeln am Ufer).
c) Die Kursbestimmung erfolgt unter Beachtung der Fahrrinne und mit Rücksicht auf andere Fahrzeuge bzw. Verkehrsteilnehmer und unter Berücksichtigung der schifffahrtspolizeilichen Vorschriften.
Navigation Grundlagen
Die Tätigkeit des Navigierens besteht aus drei Teilbereichen:
1) Bestimmen der geografischen Position durch Ortsbestimmung mit verschiedenen Methoden. (Positionsbestimmung).
2) Berechnen des optimalen Weges zum Ziel (Kursfestlegung).
3) Führen des Fahrzeugs zu diesem Ziel, also vor allem das Halten des optimalen Kurses, eventuell unter Berücksichtigung der Abdrift(dem Kurs folgen).
Zweck der Navigation ist:
Die Fähigkeit, den Verkehr auch unter schwierigen Bedingungen aufrechtzuerhalten (z. B. bei Nebel, Eisgefahr oder Gewitter) und jede Möglichkeit einer Kollision mit anderen Fahrzeugen auszuschließen.
Navigation Methoden
Auf Binnengewässern wird meist mit landbezogenen (terrestrischen)Methoden navigiert. Auf See mit Astro-Navigation.
Terrestrische Navigation nennt man die Standortbestimmung auf See (oder einem See) mit Hilfe von terrestrischen Standlinien, die in eine Seekarte eingezeichnet werden. (Nach den gleichen Prinzipien funktioniert auch die Navigation mit Kompass und Karte im Gelände).
A) Terrestrische Standlinien können mit folgenden Verfahren gewonnen werden:
1) Peilung: Erzeugt eine Standlinie mit bestimmter Richtung durch das beobachtete Objekt. In einer Mercatorkarte verläuft die konstruierte Standlinie geradlinig.
2) Horizontalwinkelmessung: Erzeugt einen Kreisbogen mit bestimmtem Radius um die beobachteten Objekte.
B) Die Kreuzpeilung (auch rückwärts einschneiden genannt) ist eine einfache Methode zur Positionsbestimmung mittels Peilung sichtbarer Objekte, deren Position bekannt ist. Benötigt werden zwei beobachtbare Punkte im Gelände bekannter Position, sowie (Peil-) Kompass, Karte, Lineal und Kursdreieck.
C) Erst nachdem der Standort (mit gewissen Abweichungen durch Drift oder Strömung) festgelegt ist, wird der Kurs bestimmt. Hierzu genügen eine Karte und ein Kartenlineal (Planzeiger, Course Plotter).
Astronomische Navigation ist der Überbegriff für alle Verfahren der Positionsbestimmung, die auf der Messung von Gestirnen (Sonne, Mond, Planeten oder ausgewählte Fixsterne) beruhen. Sie erfolgt mittels Sextant, Seekarte und einem Tabellenwerk, das bei der Handelsschifffahrt unter dem Begriff „HO-Tafeln“ bekannt ist. Zudem auch noch: Karte, Lineal und Kursdreieck und Zirkel. Auch einige astronomisch gestützte Methoden der Richtungsmessung und -kontrolle zählen zum Fachgebiet.
GPS (Global Positioning System) basiert auf Satelliten, die mit kodierten Radiosignalen ständig ihre aktuelle Position und die genaue Uhrzeit ausstrahlen. Aus den Signallaufzeiten können GPS-Empfänger ihre Position und Geschwindigkeit berechnen. Dazu reichen Signale von drei Satelliten aus, die sich oberhalb ihres Abschaltwinkels befinden müssen, um die genaue Position und Höhe zu bestimmen, mit der gerechnet wird.
Etwas veraltet, aber immer noch in Gebrauch bei der Navigation die Funkpeilung.
Gewitter
In Sommermonaten bei Schönwetter sind Wärmegewitter möglich. Voraussetzung ist jedoch schwüles Wetter (heiß, feucht). ACHTUNG: Ein entstehendes Gewitter wird immer von Böen begleitet, die eine massive Gefährdung für die Sportschifffahrt darstellen.
1) Labile Schichtung der Atmosphäre (ausreichende Temperaturabnahme mit der Höhe).
2) Feuchte in der bodennahen Luftschicht.
3) Kondensation, die zur Auslösung des Gewitters führt.
Die neun Regeln zum Verhalten bei Gewitter beachten:
1. Bei entstehenden Gewittern nicht ausfahren.
2. Wird man von einem Gewitter überrascht ist umgehend der nächste Schutzhafen anzufahren.
3. Mitfahrende Personen informieren und Rettungsmittel anlegen.
4. Schiff weitestgehend gegen Regen und Wind schützen.
5. Wenn möglich Personen an Land oder eine Leitstelle über die eigene Position und den erwarteten Fahrtverlauf (wann bin ich wo) informieren.
6. Schiff ausreichend gegen Windwirkung absichern und gut verheften.
7. Geeignete Unterstände aufsuchen (keine Bäume als Schutz wählen).
8. Sind keine geeigneten Unterstände vorhanden so tief als möglich am Boden kauern und Gewitter abwarten.
9. Bei Fortsetzung der Fahrt nach Gewittern: Vorab informierte Personen oder Leitstelle erneut informieren.
Hoch und Tiefdruck
Bei einem Hochdruckgebiet, auch Antizyklone oder Hoch genannt, befindet sich großräumig eine Luftmasse am Boden, die horizontal - im Vergleich zur Umgebung - einen höheren Luftdruck hat.
Im Hochdruckgebiet sinken Luftmassen großräumig ab.
Dabei erwärmt sich die Luft ohne dass sie Wärme an ihre Umgebung abgibt. Es erfolgt daher keine Kondensation und keine Wolkenbildung. Somit findet keine Ausbildung von Fronten statt sondern - während des Absinkens der Luftmassen - entsteht eine Inversion bei der sich die Wolken auflösen.
Tiefdruckgebiete bilden sich durch Unterschiede in der Luftdichte, die durch Erwärmung (Sonneneinstrahlung) oder durch Abkühlung hervorgerufen werden.
Ein Tiefdruckgebiet (Tief) hat einen niedrigeren Luftdruck als dessen großräumige Umgebung. Von seinem Zentrum aus nimmt
der Luftdruck horizontal in jede Richtung zu.
Luftmassen strömen gegen den Uhrzeigersinn in das Tiefdruckgebiet hinein, und aus dem Hochdruckgebiet im Uhrzeigersinn heraus.
Wichtig: Egal ob der Luftdruck schnell steigt oder schnell fällt. Das bedeutet immer Sturm!
Entscheidend für das kommende Wetter ist immer, wie schnell der Luftdruck sich in einem bestimmten Zeitraum verändert: Sinkt z.B. der Druck innerhalb von 3 Stunden um 200 hPa, ist mit schwerem Sturm zu rechnen.
Deswegen sind bei der Tourenplanung die Luftdruckwerte im Wetterbericht zu beachten. Hier werden auch die Drucktendenzen angegeben, wie steigend, leicht steigend, stark fallend usw.
Seewind und Landwind
Lokale Winde treten nur bei Schönwetter, in Küstennähe bzw. Ufernähe auf.
1) Seewind (auch auflandiger Wind): Tagsüber erwärmt sich die Luft über dem Land schneller und steigt auf, dadurch strömen vom Wasser kalte Luftmassen nach.
2) Landwind (auch ablandiger Wind): Abends kühlt die Luft über dem Land schneller ab. Die wärmere Luft über dem Wasser steigt auf, und vom Land strömt kalte Luft nach.
Wetterbeobachtung
Sportbootfahrer sollten Witterungseinflüsse, die ihnen gefährlich werden könnten, rechtzeitig erkennen, um darauf reagieren zu können. Für längere Fahrten ist eine Bordwetterwarte wünschenswert. Diese sollte enthalten:
a) Barometer: Zeigt den Luftdruck in Hektopascal an. Schlägt das Barometer relativ schnell in eine Richtung aus, heißt das zumeist starker Wind oder Sturm.
b) Hygrometer: Zeigt die Sättigung der Luft mit Wasser in % an. Hohe Luftfeuchtigkeit und fallende Temperatur bedeutet Nebelgefahr. Fallender Luftdruck und steigende Luftfeuchtigkeit bedeutet Regengefahr.
c) Thermometer: Zeigt die Temperatur in Grad Celsius an.
d) Für Segeelboote ist auch ein Aenometer nützlich, das die Windrichtung und Windgechwindigkeit anzeigt.
Wolken
An bestimmten Wolkenformationen kann man erkennen ob "schlechtes" Wetter kommt oder geht.
Aus der Geschwindigkeit der Wolken kann man erkennen, wann eine Warmfront den eigenen Standort erreicht.
Wolken zeigen immer aufsteigende Warmluft an, die durch herannahende Kaltluft ersetzt wird:
a) Hohe Wolken zeigen Ereignisse, die sich nur in den oberen Luftschichten abspielen oder sich erst in einigen Stunden am Boden bemerkbar machen.
b) Tiefe Wolken wirken sich meistens unmittelbar auf den Wind an der Oberfläche aus.
c) Kumuluswolken sind meist haufenartig und weiß. Mit bizarren Formen sind sie typisch für labile Luftmassen. Dunkle Kumulus-Nimbuswolken weisen auf Niederschlag hin. Obwohl unter ihnen Warmluft aufsteigt, kann es dazu kommen, dass der Regen die Luft abkühlt. Das kann dazu führen, dass aus einem leichten Wind, der in Richtung der Wolke geweht hat, heftige Böen werden, die von der Wolke abgewandt sind.
d) Lange Wolkenbänder der hohen Altostratus-Wolken und Altokumulus-Wolken zeigen hohe Windgeschwindigkeiten in der Höhe an. Solange sich diese Wolken nicht verändern, wird sich in den nächsten 12 Stunden das Wetter auch nicht gravierend verändern.